top of page

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wohn Art Wien (www.wohnartwien.com) für den Kauf

 

1. Geltungsbereich & Allgemeines

 

Die AGB sind Bestandteil des Vertragsabschlusses beim Kauf von Waren bei Wohn Art Wien. Die Fassung zum jeweiligen Vertragsabschluss gilt. Verbraucher und Käufer sind natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind.

Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtskräftige Personen, für die der Vertrag zu Wohn Art Wien zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

Unternehmen sind jene auf Dauer angelegte Organisationen selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, auch nicht auf Gewinn gerichtet.

 

2. Vertragspartner

 

Wohn Art Wien

Josefstädterstr. 46

1080, Wien

Österreich

 

Nicoletta Monaco

ATU68367279

 

3. Vertragsabschluss

 

Der Vertragsabschluss mit Wohn Art Wien findet ausschließlich Vorort statt. Die Website dient allein zur Schaustellung der Waren. Der Käufer hat den Kaufpreis bei Vertragsabschluss in vollem Umfang an den Verkäufer zu leisten. 

 

4. Gewährleistung

 

Die meisten Waren des Verkäufers sind gebrauchte Gegenstände. Jegliche Waren (zB. Lampen), die bei Wohn Art Wien erworben werden, haben keine Gewähr.

 

5. Zahlung

 

Ist nichts anderes vereinbart, verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bei Vertragsabschluss. Diese Zahlung findet ausschließlich Vorort statt.

 

6. Abholung

 

Wohn Art Wien bietet, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Lieferungen an. Die Waren sind in der Josefstädterstraße 46, 1080 Wien vom Käufer abzuholen und unverzüglich Vorort zu bezahlen.

 

​

 

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wohn Art Wien (www.wohnartwien.com) für die Vermietung von Requisiten

 

1. Abschluss des Mietvertrags

Die Mietverträge zwischen Wohn Art Wien und Mietern werden schriftlich (auch per Email) oder mündlich abgeschlossen.

 

2. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Vertragsabschlüsse und Leistungen von Wohn Art Wien erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, außer wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

 

Der Mieter darf von den gemieteten Gegenständen nur den vertragsgemäßen Gebrauch machen, insbesondere ist er nicht berechtigt, die Artikel für einen anderen oder weiteren als bei Auftragserteilung angegebenen Zweck zu verwenden. Die Fundusartikel von Wohn Art Wien sind Dekoartikel und Requisiten zur Ausstattung und Erstellung eines Szenenbildes und nicht für den nach allgemeinem Verständnis zu erwartenden Zweck zu verwenden. 

 

3. Pflichten von Wohn Art Wien

 

Wohn Art Wien verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung bereitzustellen und dem Mieter für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung zu stellen.

 

4. Gewährleistung

 

a) Wohn Art Wien leistet Gewähr dafür, dass die gemieteten Gegenstände den vom Mieter besichtigten und ausgewählten Gegenständen entsprechen.

b) Gewährleistungsansprüche des Mieters sind ausgeschlossen:

   - für die Eignung der gemieteten Gegenstände für die vom Mieter intendierten Zwecke;
   - für Abweichungen der gemieteten Gegenstände in Farbe, Struktur, Oberfläche und/oder Zustand von der fotographischen Darstellung
     im Katalog auf der Wohn Art Wien Homepage;
   - für sonstige kleinere, dem Mieter zumutbare Abweichungen in Ausführung, Maßen und Farben.

 

5. Pflichten des Mieters

 

a) Übernahme. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Gegenstände zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zu übernehmen, für den Transport in geeigneter Weise zu verpacken und auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu verladen und zu transportieren.

b) Untersuchung und Mängelrüge. Der Mieter hat die gemieteten Gegenstände bei Übernahme unverzüglich auf ordnungsgemäßen Zustand und auf Vollständigkeit zu untersuchen, allfällige Mängel Wohn Art Wien unverzüglich schriftlich aufzuzeigen. Andere, als die angezeigten Mängel können vom Mieter nicht geltend gemacht werden.

c) Verwendung & Rückgabe. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck zu verwenden, sie pfleglich zu behandeln, keinerlei Veränderungen daran vorzunehmen und sie am letzten Tag der vereinbarten Mietdauer zur vereinbarten Zeit dort zu übergeben, wo er sie übernommen hat. Bei Rückgabe müssen die gemieteten Gegenstände in demselben Zustand sein, wie bei ihrer Übernahme des Mieters.

 

 

6. Rücktritt vom Mietvertrag / Nichtübernahme der Mietgegenstände / Vorzeitige Rückstellung der Mietgegenstände

​

a) Wirksamkeit des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird mit seinem Abschluss gemäß Punkt 1 wirksam und für beide Parteien verbindlich.

b) Rücktritt des Mieters. Ein Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag – aus welchen Gründen auch immer – ist gegen Bezahlung eines Entgelts zulässig, welches bei einem Rücktritt
   - ab 14 Tagen vor Beginn der vereinbarten Mietdauer: 20%
   - ab 7 Tagen vor Beginn der vereinbarten Mietdauer: 40%    
   - ab 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietdauer: 80% des vereinbarten
    Mietentgelts beträgt.

c) Nichtübernahme der Mietgegenstände. Übernimmt der Mieter die gemieteten Gegenstände aus nicht von Wohn Art Wien zu vertretenden Gründen nicht zum vereinbarten Termin, ohne jedoch vom Mietvertrag zurückzutreten, ist er verpflichtet, für die vereinbarte Mietdauer das volle Mietentgelt zu bezahlen.

d) Vorzeitige Rückstellung der Mietgegenstände. Stellt der Mieter die gemieteten Gegenstände vor Anlauf der vereinbarten Mietdauer an Wohn Art Wien zurück, bleibt seine Verpflichtung zur Bezahlung des vereinbarten Mietentgelts bestehen.

​

7. Mietentgelt

​

Das Mietentgelt wird ausdrücklich für die Grundmietdauer von einer Woche vereinbart und versteht sich zuzüglich 20% Umsatzsteuer.
Bei Mietdauer länger als einer Woche erhöht sich das Mietentgelt.

​

8. Zahlungen

​

a) Fälligkeit. Rechnungsbeträge sind sofort mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Zahlungen des Mieters gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Konto von Wohn Art Wien als geleistet.

b) Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug des Mieters ist Wohn Art Wien berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.
Überdies gelten in diesem Fall sämtliche im Rahmen unserer Geschäftsverbindung dem Mieter gewährten Zahlungsziele als widerrufen.
Darüber hinaus ist Wohn Art Wien berechtigt, die Übergabe von sonstigen vom Mieter gemieteten Gegenständen bis zur vollen Bezahlung der ausständigen Beträge zu verweigern oder von weiteren Mietverträgen mit dem Mieter zurückzutreten.

c) Aufrechnung. Eine Aufrechnung seitens des Mieters mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

​

9. Haftung des Mieters

​

a) Beschädigung und Untergang

   - Die gemieteten Gegenstände gelten als mangelfrei an den Mieter übergeben, wenn dieser nicht sofort bei der Übernahme allfällige    
      Mängel angezeigt hat.
   - Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter, dessen Beauftragten, oder den Transporteur trägt der Mieter das Risiko der
     Verschlechterung (Beschädigung, Verunreinigung) sowie des Untergangs (Verlust, Zerstörung) der gemieteten Gegenstände,
     gleichgültig, durch wen verursacht und ohne, dass es auf ein Verschulden des Mieters ankommt.
   - Werden bei der Rückgabe Beschädigungen oder Verunreinigungen festgestellt, die nicht bereits bei der Übernahme angezeigt wurden,
    trägt der Mieter die Beweislast, dass diese nicht während der Mietdauer entstanden sind.
   - Der Mieter haftet verschuldensunabhängig bei Verschlechterung (Beschädigung, Verunreinigung) für die Kosten der Wiederherstellung
     des ursprünglichen Zustandes. Bei unwiederbringlichen Schäden / massivem Wertverlust, steht es im Ermessen von Wohn Art Wien den
     vollständigen Verkaufspreis des Gegenstands zu verlangen. Bei Untergang (Zerstörung, Verlust) während der Mietdauer, kommt der
     Mieter für die Kosten der Wiederbeschaffung auf.
   - Bei Verschulden haftet der Mieter darüber hinaus für den durch die (vorübergehende) Nichtverfügbarkeit der betroffenen Gegenstände
     verursachten nachgewiesenen entgangenen Gewinn von Wohn Art Wien.

b) Verzug mit der Rückstellung. Wenn der Mieter die gemieteten Gegenstände nicht am letzten Tag der Mietdauer vereinbarungsgemäß an
Wohn Art Wien zurückstellt, hat er das Mietentgelt für jeden Tag des Verzugs weiterzuzahlen.

​

10. Versicherung

​

Wohn Art Wien weißt darauf hin, dass die gemieteten Gegenstände nicht versichert sind und empfiehlt dem Mieter, die gemieteten Gegenstände für die Dauer der Miete gegen Verschlechterung und Untergang zu versichern.

​

11. Sicherheitsleistung

​

Wohn Art Wien behält sich vor, in Einzelfällen (zB bei Vermietung ins Ausland, bei Neumietern, bei besonders wertvollen Objekten) die Stellung einer Sicherheit (zB Barkaution) durch den Mieter zu verlangen. Für den Fall, daß eine solche Barkaution vereinbart wird, ist Wohn Art Wien nicht verpflichtet, diese getrennt von ihren eigenen Geldern zu verwalten, sondern berechtigt, diese mit ihren eigenen Geldern zu vermengen. Eine Verpflichtung zur Verzinsung durch Wohn Art Wien besteht nicht.

​

12. Transport und Risko

​

Transport durch Mieter. Wohn Art Wien stellt die gemieteten Gegenstände zur Abholung bereit. Die ordnungsgemäße Verpackung, Verladung und Abholung obliegen dem Mieter. Der Mieter trägt die Transportgefahr und die Transportkosten.

​

13. Haftung des Vermieters

​

Die Haftung von Wohn Art Wien für Sachschäden ist auf grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden beschränkt, wobei das Verschulden durch den Mieter zu beweisen ist. Die Haftung von Wohn Art Wien für bloße Vermögensschäden (einschließlich entgangenem Gewinn) aus welchem Rechtsgrund auch immer, wird im höchstzulässigen Ausmaß ausgeschlossen und ist jedenfalls beschränkt auf das vereinbarte Mietentgelt. Allfällige Schadenersatzansprüche gegen Wohn Art Wien verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Beginn der vereinbarten Mietdauer.

​

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

​

Erfüllungsort ist der Sitz von Wohn Art Wien. Für allfällige Streitigkeiten wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich für Handelssachen zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.

​

15. Anzeigen und Erklärungen

​

Sofern nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anderes bestimmt ist, bedürfen sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Mieters (zB Mängelrüge) an Wohn Art Wien der Schriftform. Sie werden mit Zugang bei Wohn Art Wien wirksam.


16. Datenschutz, Adresse, Adressänderung

​

Der Mieter erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Mietvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Mieter ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.


17. Salvatorische Klausel

​

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. In diesem Fall gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung die dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende wirksame Bestimmung als vereinbart.

bottom of page